Förderung
Die Stadt Wien unterstützt Fahrrad- und Scooter‑Abstellplätze auf nicht‑öffentlichem Grund. Rollerstop hilft Ihnen bei der passenden Lösung Ihrer Abstellanlage sowie bei der Einreichung des Förderantrags.
Bis zu50–70 %der Kosten zurück
Gerne übernehmen wir auf Wunsch die Einreichung Ihres Förderantrags.
Wofür gibt es die Förderung?
- Nicht‑öffentlicher Grund in WienScooter- und Fahrradständer auf nicht‑öffentlichem Grund, die öffentlich zugänglich sind (z. B. in Wohnanlagen oder Betrieben mit Besucherverkehr).
Details: Nicht-öffentlicher Grund in Wien
Zum Beispiel bei Wohnanlagen oder bei Betriebsstätten mit Besucherverkehr. Beantragen können Privatpersonen, Firmen, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Versperrbar und fix befestigtJeder Stellplatz muss versperrbar, fix befestigt und öffentlich zugänglich sein. Durch Barrierefreiheit erhalten Sie zudem einen höheren Zuschuss.
Details: Versperrbar und fix befestigt
Fahrrad- oder Scooterrahmen müssen direkt an der Anlage diebstahlgeschützt absperrbar sein. Fahrradanlagen müssen fix am Untergrund befestigt sein; Scooteranlagen am Untergrund oder an der Wand. Barrierefrei heißt, das Fahrrad kann zur Anlage geschoben werden, ohne es heben zu müssen.
- 5 Jahre ErhaltungIhre Abstellanlage muss mindestens 5 Jahre in Betrieb sein und erhalten werden.
Details: 5 Jahre Erhaltung
Für Bewohner zugänglich; bei Betriebsstätten mit Besucherverkehr während der Betriebszeiten öffentlich zugänglich. Die Anlage mindestens 5 Jahre gebrauchsfähig erhalten und für Kontrollen zugänglich halten.
- AusgenommenBaurechtlich vorgeschriebene Stellplätze und einfache Vorderrad‑Klemmhalter (keine Anlehnbügel) sind von der Förderung ausgenommen.
Details: Ausgenommen
Abstellplätze, die zur Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe errichtet werden, sind nicht förderfähig. Reine Vorderrad‑Klemmhalter werden ebenfalls nicht gefördert; Anlehnbügel sind förderfähig.
Was bekommen Sie zurück?
So läuft es ab
Dauer: Auszahlung ca. 4–16 Wochen nach Einreichung. Keine Fördergarantie.
- 1
Bedarf klären
Produkt, Stellplatzanzahl und Standort
Details: Bedarf klären
- Sie
- Sie schicken uns eine Anfrage mit Ihrem gewünschten Produkt und der Anzahl der Stellplätze. Fotos und Standortangabe helfen uns zudem bei der Planung.
- Rollerstop
- Wir prüfen mit Ihnen eine passende Lösung und die Voraussetzungen zur Förderung.
- 2
Angebot und Zustimmung
Angebot und Eigentümerzustimmung
Details: Angebot und Zustimmung
- Sie
- Sie klären ab, ob eine Eigentümerzustimmung und/oder eine Bewilligung der Wohnparteien benötigt wird.
- Rollerstop
- Wir erstellen Ihnen ein Angebot für Ihre gewünschte Abstellanlage (gegebenenfalls mit Montage) inklusive der benötigten Angaben zur Förderung.
- 3
Errichten und bezahlen
Lieferung, Montage, Rechnung
Details: Errichten und bezahlen
- Sie
- Sie bezahlen die Rechnung, die wir Ihnen zukommen lassen, nach den vereinbarten Zahlungskonditionen.
- Rollerstop
- Wir liefern Ihre Abstellanlage für Scooter oder Ihre Fahrradständer. Gegebenenfalls montieren und dokumentieren wir die fertigen Stellplätze selbst.
- 4
Antrag einreichen
Dokumente übermitteln & Einreichung durch Rollerstop
Details: Antrag einreichen
- Sie
- Sie stellen uns die benötigten Unterlagen (Vollmacht, Ausweis, Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug usw.) bereit.
- Rollerstop
- Wir reichen für Sie den Förderantrag online bei der MA 28 der Stadt Wien ein und übernehmen die Kommunikation. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der Abstellanlage zu stellen.
- 5
Entscheidung und Auszahlung
Erhalt der Förderung & Wartung der Anlage
Details: Entscheidung und Auszahlung
- Sie
- Die Förderung erhalten Sie direkt auf Ihr angegebenes Bankkonto ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre neue Abstellanlage mindestens 5 Jahre erhalten müssen.
- Stadt Wien
- Die MA 28 prüft den Antrag, gegebenenfalls auch vor Ort. Nach schriftlicher Zusage wird die Förderung auf das im Antrag genannte Bankkonto ausgezahlt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wichtig:Sie bezahlen die Anlage zunächst selbst. Der Antrag ist erst nach Fertigstellung möglich. Die Stadt Wien entscheidet nach Prüfung und verfügbaren Mitteln; es gibt keinen Rechtsanspruch und keine Fördergarantie.
Offizielle Informationen
Maßgeblich sind die aktuelle Richtlinie und die Entscheidung der MA 28. Stand 1. Oktober 2026. Keine Fördergarantie.
| Anlage / je Stellplatz | Nicht barrierefrei | Barrierefrei |
|---|---|---|
| Scooter‑AbstellplatzUnsere Scooterständer | € 36 | € 42 |
| B: Fahrradständer (Radbügel), ohne Dach | € 94 | € 110 |
| C: Doppelstockanlage, ohne Dach | € 107 | € 132 |
- Scooter‑AbstellplatzUnsere ScooterständerNicht barrierefrei€ 36Barrierefrei€ 42
- B: Fahrradständer (Radbügel), ohne DachNicht barrierefrei€ 94Barrierefrei€ 110
- C: Doppelstockanlage, ohne DachNicht barrierefrei€ 107Barrierefrei€ 132
- Einmalige Pauschale pro förderfähigem Stellplatz, höchstens die Netto‑Materialkosten. Die Montage durch Rollerstop ist nicht förderfähig.
- Barrierefrei bedeutet: Das Fahrrad kann zur Anlage geschoben werden, ohne es heben zu müssen.
- Die Beträge werden jährlich angepasst; hier stehen die am 01.10.2026 online ausgewiesenen Werte.
Beim Kauf über Rollerstop übernehmen wir den Förderantrag kostenlos.Kontakt aufnehmen
Das übernehmen wir
- Wir erstellen anhand Ihres Standorts, der gewünschten Stellplatzanzahl und des Produkts ein Angebot für eine geeignete Anlage und stimmen uns mit Ihnen ab.
- Wir unterstützen Sie bei der Bereitstellung aller Förderunterlagen.
- Mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht reichen wir den Förderantrag für Sie bei der MA 28 ein und übernehmen die Kommunikation.
Das brauchen wir von Ihnen
- 01Zum Start
- Adresse des Standorts
- Kontaktperson
- Gewünschte Anzahl an Fahrrad- und Scooterplätzen
- Fotos und Maße der Fläche sowie des Zugangs
- 02Eigentümerzustimmung
- Zustimmung der Liegenschaftseigentümer bzw. gültiger Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Die erforderliche Mehrheit ist nach Richtlinie und WEG zu prüfen
- 03Identität und Vertretung
- Name bzw. genaue Bezeichnung des Antragstellers
- Lichtbildausweis des Antragstellers oder der vertretungsbefugten Person
- Für Firmen, Vereine und WEG: eindeutige Kennziffer und aktueller Registerauszug
- Wichtig: die Kennziffer des Antragstellers, nicht nur die der Hausverwaltung
- 04Nach Fertigstellung
- Rechnung mit Standortbezug
- Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
- Fotos der fertigen Anlage
- Fotos oder Lageplan des Zugangs
- Vorhandener Baubewilligungsbescheid
- 05Für die Einreichung
- Unterschriebene Vollmacht
- Bestätigte Bankverbindung für die Auszahlung
- Erforderliche Erklärungen
- Signatur des Online‑Antrags mit ID Austria; ohne ID Austria die unterschriebene Zustimmungserklärung des Online‑Formulars
Fragen zur Förderung? Rolli antwortet sofort.
Rolli kennt die Kundeninfo zur Förderung Wien (Stand 1. Oktober 2026) und beantwortet Ihre Fragen sofort, auch abends und am Wochenende.
